AGB'S

1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma EDV-Beratung Frank Abt erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Auftraggeber verzichtet auf die Anwendung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen, selbst wenn die Firma EDV-Beratung Frank Abt diesen im Einzelfall nicht widersprochen hat. Der Kunde erklärt sich daher durch eine schriftliche oder mündliche Auftragserteilung, auch über das Internet, ausdrücklich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Zustandekommen eines Vertrages
Die Angebote der Firma EDV-Beratung Frank Abt verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail zustande. Darstellungen und Beschreibungen der Software im Internet und in Produktbeschreibungen sind keine Eigenschaftszusicherungen. Dem Kunden sind die technischen Einsatzmöglichkeiten und -bedingungen der bestellten Software bekannt. Druckfehler und Irrtümer bei der Erstellung der Preislisten bleiben unter Korrekturvorbehalt.

3. Lieferung und Auftragsausführung
3.1.
Für die Lieferung von Hardware und EDV-Zubehör gelten folgende Vereinbarungen: Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Transportverpackung muss unmittelbar bei Eingang der Lieferung auf äußere Schäden untersucht werden; diese sind gemeinsam mit dem Transportdienstleister festzustellen und zu protokollieren. Gleichzeitig hat sich der Kunde unverzüglich mit der Firma EDV-Beratung Frank Abt in Verbindung zu setzen.
3.2.
Für die Inanspruchnahme der EDV-Dienste, insbesondere für die Installation von Software auf kundeneigene Hardware gelten folgende Vereinbarungen: Der Kunde ist verpflichtet, vor der Übergabe von Hardware mit Datenträgern die darauf befindlichen Daten auf einem externen Datenspeicher zu sichern. Die Firma EDV-Beratung Frank Abt haftet daher nicht für Datenverluste, die durch eine ordnungsgemäße Sicherung der Daten vor der Übergabe der Hardware vermieden werden konnten. Ebenso hat der Kunde für eine Datensicherung zu sorgen, wenn die Firma EDV-Beratung Dienstleistungen an Hardware mit Datenträgern im räumlichen Bereich des Kunden oder auf dessen Weisung bei einem Dritten ausführt. Im übrigen stellt eine Datensicherung durch die Firma EDV-Beratung Frank Abt eine besondere entgeltpflichtige Leistung dar, die vor der Auftragsausführung schriftlich vereinbart werden muss.

4. Besondere Bedingungen für die Erstellung von Webseiten


Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch die Firma EDV-Beratung Frank Abt nach den Vorgaben und Wünschen des Kunden im Rahmen der mit ihm getroffenen Vereinbarungen. Die Firma EDV-Beratung Frank Abt wird den Auftrag des Kunden schnellstmöglich ausführen. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, bei der Erstellung oder Änderung von Internetseiten zügig mitzuwirken;- insbesondere hat er unverzüglich die notwendigen Unterlagen beizubringen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Internetseiten beziehungsweise der Homepage davon zu überzeugen, dass die von der Firma EDV-Beratung Frank Abt erstellten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Nach Ausführung des Auftrages und Übergabe der Seiten an den Kunden übernimmt die Firma EDV-Beratung Frank Abt keine Haftung für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Die Firma EDV-Beratung Frank Abt haftet für einen etwaigen Verzugsschaden des Kunden nur dann, wenn eine Frist für die Fertigstellung der Webseiten schriftlich vereinbart worden ist. Die Firma EDV-Beratung Frank Abt haftet jedoch auch in diesem Falle nicht für Verzögerungsschäden, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die die Ausführung und Fertigstellung der vertraglichen Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen. Die Erstel¬lung von Kostenvoranschlägen in Verbindung mit einem Konzept- oder Designentwurf sind gegenüber Unternehmen kostenersatzpflichtig, wenn keine Auftragserteilung erfolgen sollte. In diesem Falle werden die durchschnittlichen Stundensätze für die Erstellung von WebDesign-Konzepten von derzeit EUR 50,00 (zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Firma EDV-Beratung Frank Abt nicht verändert werden. Jede Nachahmung -auch von Teilen- ist unzulässig. Die Firma EDV-Beratung Frank Abt hat das Recht, auf den fertig gestellten Seiten als Urheber genannt zu werden. Ebenso ist die Firma EDV-Beratung Frank Abt berechtigt, fertig gestellte Internetseiten als Referenz zu benutzen.

5. Besondere Bedingungen für die Vermietung von Hardware
Im Falle der Vermietung von Hardware stellt die Fa. EDV-Beratung Frank Abt die erforderliche Standard-Betriebssoftware zur Verfügung; Änderungen an der Betriebssoftware sind unzulässig. Die für die Nutzung der Hardware evtl. erforderliche Anwendersoftware hat der Kunde auf eigene Kosten zu installieren und mit sämtlichen weiteren von ihm gespeicherten Daten bei Beendigung des Mietvertrages wieder von den Datenträgern zu entfernen. Die Firma EDV-Beratung Frank Abt leistet keine Gewähr, dass die gemietete Haftware für den vom Kunden vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Der Kunde hat auftretende Mängel oder Schäden an der vermieteten Sache oder sonstige Nutzungsbeeinträchtigungen unverzüglich der Firma EDV-Beratung Frank Abt mitzuteilen.

6. Haftung
Die Firma EDV-Beratung Frank Abt haftet nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Im übrigen haftet die Firma EDV-Beratung Frank Abt lediglich aus Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichbarkeit des Vertragszweckes gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen, und zwar auf Ersatz des typischen, nicht jedoch mittelbaren Schaden, jedoch (höchstens) pro Einzelschadensfall bis zum Doppelten des Auftragswertes. In jedem Falle ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere Schaden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder für einen anderen finanziellen Vermögensschaden ausgeschlossen, die aufgrund der Benutzung der Firma EDV-Beratung Frank Abt gelieferten und installierten Software oder der Unfähigkeit, diese Software zu verwenden, entstehen können. Hiervon abweichende Haftungsvereinbarungen müssen bei gleichzeitiger Vereinbarung eines zusätzlichen Risikoentgeltes schriftlich vereinbart werden. Ansprüche, die auf nicht abdingbaren gesetzlichen Vorschriften, z.B. zur Produkthaftung beruhen, bleiben unberührt.

7. Kauf unter Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen der Firma EDV-Beratung Frank Abt erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma EDV-Beratung Frank Abt. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten folgende ergänzende Vereinbarungen: Der Kunde ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Andere Verfügungen, insbesondere einer Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung im Tauschweg an Dritte, ist nicht gestattet. Von dritter Stelle vorgenommene gerichtliche Pfändungen sind unverzüglich der Firma EDV-Beratung Frank Abt anzuzeigen. Der Kunde und die Firma EDV-Beratung Frank Abt sind sich einig, dass im Falle einer Verarbeitung der gelieferten Ware gemäß § 950 BGB eine neue Sache für die Firma EDV-Beratung Frank Abt hergestellt wird. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in diesem Falle auch auf die neue Sache.

8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Die Firma EDV-Beratung Frank Abt ist berechtigt, vor Ausführung des Auftrages eine Abschlagszahlung zu verlangen, die sich aus der Hälfte der Auftragssumme bemisst. Bis zum Eingang der Abschlagszahlung steht der Firma EDV-Beratung Frank Abt ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt im Allgemeinen 24 Monate, beginnend mit dem Datum der Lieferung beziehungsweise dem Abschluss der Software-Installation. Ausdrücklich als gebraucht verkaufte Liefergegenstände unterliegen nur der dazu angegebenen Gewährleistung. Wird von dem Hersteller eine weitergehende Gewährleistung angeboten, so hat der Kunde sich in diesem Falle direkt an den Hersteller zu wenden. Das Gleiche gilt auch, wenn der Hersteller eine direkte oder eine Vor-Ort-Gewährleistung anbietet. Die Firma EDV-Beratung Frank Abt erbringt Gewährleistung nach deren Wahl bei Lieferung und Installation von Software
a) durch Überlassung und Installation neuer Dateien oder
b) durch Rückerstattung der bezahlten Vergütung.
bei Lieferung oder Vermietung von Hardware a) durch Nachbesserung bzw. Nacherfüllung oder
b) durch Rückerstattung des bezahlten Kauf- bzw. Mietpreises.

Falls eine Nachbesserung beziehungsweise Nacherfüllung nach mehr als zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Wird während der Gewährleistungsfrist ein Mangel festgestellt, so ist der Kunde verpflichtet, die Benutzung der mangelhaften Sache sofort zu beenden und den Mangel bei der Firma EDV-Beratung Frank Abt geltend zu machen, andernfalls können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert beziehungsweise repariert oder in sonstiger Weise verändert wird oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler hiervon unabhängig ist. Software und Literatur sind vom Umtausch nach Aufreißen der Ware beziehungsweise Brechen des Lizenzsiegels ausgeschlossen. Bei der Lieferung von Software gelten über diese Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bestimmungen des Herstellers. Der Kunde erkennt deren Geltung durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Verbrauchsmaterialien (Toner, Tinte, Akkus etc.) sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

10. Geheimhaltung und Verwahrung
Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen und Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln. Das gilt insbesondere auch für die von der Firma EDV-Beratung Frank Abt gelieferte Software und vom Kunden hergestellte Kopien. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände und Daten so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Taunusstein. Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz der Firma EDV-Beratung Frank Abt örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Die Firma EDV-Beratung Frank Abt kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben

12. Schlussvereinbarungen
Mündliche Nebenabreden -auch solche vor Vertragsabschluss- entfalten keine Wirkung. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.